Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Ole Laing durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers, Messenger oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftragnehmer noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
“Foto-/Videografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden.
Der Auftragnehmer ist bezüglich der Foto- oder Videoauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Sollte kein Angebot durch den Auftragnehmer erstellt worden sein, gilt die schriftliche Absprache in der eine Zusage des Auftrags durch den Auftragnehmer hervorgeht.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung von Foto-/Videografien zustande.
Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Dienstleister alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Kontaktdaten, Sonderwünsche, etc.).
Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten außerhalb der vom Dienstleister vorgegebenen Orten das Anfertigen von Fotos-/ Videografien erlaubt ist.
Sollten Verbote zu Behinderungen der Dienstleistung führen, gilt die gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers als Arbeitszeit.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Foto-/Videografien stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Dienstleisters unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Foto-/Videografien sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen.
Subunternehmer können nach Absprache mit dem Auftraggeber beschäftigt werden.
Gelten keine Absprachen mit dem Auftraggeber, wird der Auftragnehmer persönlich tätig.
Der Auftragnehmer arbeitet im Rahmen der Veranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben. Nach Bestätigung des Auftragnehmers wird jede weitere Stunde wird mit 150,00 Euro berechnet.
Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Foto-/Videografien in einem gängigen Dateiformat. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im Rohdateien. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist gegen ein Entgeld möglich. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt ohne Gewährleistung.
Der Auftragnehmer schuldet die Auslieferung der Foto-/ Videografien, innerhalb des abgesprochenen Zeitraums zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Dieser ist nur dann verbindlich, wenn er ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden ist.
Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Foto-/Videografien zu.
Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Foto-/Videografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.
Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Foto-/Videografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Foto-/Videografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
Die Lichtbilder dürfen nur in unveränderter Form verwendet werden. Die Bearbeitung,
Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder, insbesondere durch
Composings, Montagen, Fotofilter oder sonstige Manipulationen der Lichtbilder
bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Die Nutzungsrechte an den Foto-/Videografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Foto-/Videografien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Foto-/Videografien genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
Der Auftragnehmer darf nach schriftlicher Absprache mit dem Auftraggeber, Foto-/Videografien im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, Social Media etc.)
Die Herausgabe von Rohdatein bedarf Absprache und unterliegt dem Auftragnehmer, der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf diese. Der Auftragnehmer kann für die Herausgabe von Rohdaten weitere Kosten in Rechnung stellen.
Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.
§3 Vergütung
Für die Herstellung der Foto-/Videografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Dienstleistung (Erstellung der Foto-/Videografien) ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Foto-/Videografien Eigentum des Auftragnehmers.
Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer hierfür den Stundensatz von 150,00 Euro je angefangene Stunde.
Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Aufträgen wie Hochzeiten, Events oder Businessshootings eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro einbehalten. Bei sämtlichen anderen Shootings werden 25% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt.
Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 4 Haftung / Gefahrübergang
Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden oder Verlust der Foto-/Videografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Dienstleister zu dem vereinbarten Auftragstermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung beim Auftragnehmer eingegangen sein.
Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§ 5 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
§ 6 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
